Sexualbegleitung in Deutschland
Körperbehinderten Menschen und Menschen mit Lernschwierigkeiten fällt der Zugang zu partnerschaftlicher Sexualität, wie sie unter gesunden Menschen stattfindet, schwerer oder er ist ihnen gar nicht möglich. Da das Pflegepersonal durch die Abhängigkeitsstellung des Behinderten diesem nicht sexuell assistieren darf und die weit überwiegende Mehrzahl der Pflegekräfte den Bereich der Sexualität ihrer Klienten als Tabu empfindet, hat sich das Angebot der Sexualbegleitung oder Sexualassistenz als Dienstleistung etabliert.
Sexualassistentinnen / Sexualbegleiterinnen ermöglichen ihren Klienten, die durch Behinderung, Krankheit oder Alter dazu selbst nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ein erotisch-sinnliches Erlebnis durch Berühren, Halten, Streicheln, in den Arm nehmen und Körperkontakt. Dabei geht es um Nähe und Geborgenheit, um Begegnung und Kontakt, aber auch um Zärtlichkeit, Lust, Sex und sexuelle Befriedigung. Manchmal geht es um konkrete Informationen über den eigenen Körper oder den des anderen Geschlechts, um Anregungen, wie Sexualität mit dem Partner oder der Partnerin zufriedener oder aufregender gestaltet werden kann. Oder es geht einfach darum, ein Gefühl für den eigenen Körper zu entwickeln, vielleicht es überhaupt erst schrittweise aufzubauen. Sexualbegleitung kann Behinderten helfen, erste sexuelle Erfahrungen zu machen. Sie wird manchmal auch als Ergänzung zu bestehenden Beziehungen genutzt. Oftmals bieten Sexualbegleiterinnen keinen Geschlechts- oder Oralverkehr und Zungenküsse an. Aber es gibt lustvolle Berührungen und eine Genitalmassage gegebenenfalls bis zum Höhepunkt. Es gibt auch die Möglichkeit dem Behinderten dabei zu assistieren, sich selbst zu befriedigen. Sexualbegleitung bietet viele Möglicheiten der Nähe.
Der Kontakt zur SexualbegleiterIn kommt meist über Angehörige oder Pflegepersonal zustande, die die Bedürfnisse des Menschen erkennen, ihm aber selbst nicht helfen können, wollen oder dürfen. Diese spezielle Form der Qualitätsprostitution, welche sich besonders einfühlsam und zielgruppengerecht darstellt, wirbt in ihrer Außenwirkung völlig ohne sprachliche Anzüglichkeiten oder pornografische Abbildungen.
Pro Familia (Deutschland) führt dazu in einer Expertise Sexuelle Assistenz (Sexualbegleitung)
für Frauen und Männer mit Behinderung aus (Zitat):
GEDANKEN zum Thema SEXUALBEGLEITUNG
„Es gibt erkennbare Professionalisierungsbestrebungen und Stimmen, die nur diejenigen als SexualbegleiterInnen bezeichnen wollen, die - einem geschützten Berufsbild vergleichbar – über eine spezielle Ausbildung und fachliche Qualifikation verfügen. WALTER z. B. definiert Sexualbegleitung als ‚aktive Assistenz, bei der die AssistenzgeberInnen über pädagogische und/oder pflegerische Kompetenzen verfügen, als grundlegende Basisqualifikation einer professionellen Sexualassistenz.‘ Neben dieser Basisqualifikation erachtet er eine Schulung oder Ausbildung zur professionellen SexualbegleiterIn für erforderlich. Auch für BANNASCH ist kennzeichnendes Merkmal der Sexualbegleitung, dass diese ‚einer qualifizierten Ausbildung durch Sexualwissenschaftler und Lehrkräfte für Pflegeberufe bedarf sowie einer permanenten Supervision.‘ Die Sexualbegleiterin müsse psychologisch, physiologisch und pflegerisch geschult sein, um verantwortungsvoll mit behinderten Menschen umgehen zu können. Das Institut zur Selbstbestimmung Behinderter (ISBB) in Trebel bietet eine Ausbildung zur Sexualbegleitung mit dem Zertifikat ISBB an und nennt als mögliche Vorqualifikation der zukünftigen SexualbegleiterInnen ebenfalls deren Ausbildung in einem pädagogischen Beruf, Heilberuf oder Berufserfahrung als Prostituierte.“
Passive Sexualbegleitung
Diese beinhaltet das Besorgen von sexuellen Artikeln (Kondome, Vibrator, Sexbücher und -filme, etc.), Sexualberatung, Herstellen von Kontakten (Partner, Sexualbegleiterin, Prostituierte), vorbereitende Tätigkeiten (Transport zu einer Prostituierten, Entkleiden eines Paares für den Geschlechtsverkehr), Schutz vor Fremdbestimmung und struktureller Gewalt. Oft wird nur passive Sexualbegleitung gewünscht
Aktive Sexualbegleitung
Diese beinhaltet sexuelle Massage, Handbefriedigung und ggf. Geschlechtsverkehr. Einige Sexualbegleiterinnen beschränken sich auf Zärtlichkeiten und Handbefriedigung und schließen Zungenküsse, Oralsex und Geschlechtsverkehr aus. Es geht um Hilfe zur Selbsthilfe, also um Selbstbefriedigung, Sexual- und Kontaktberatung, möglicherweise auch um Aufklärung. Und es geht darum, einen sexuellen Erlebnisraum individuell zu gestalten. Der Begriff der Prostitution wird von den Ausübenden vermieden. Die richtige Berufsbezeichnung ist Sexualbegleitung bzw. SexualbegleiterIn
Abgrenzung der Surrogatpartner
Als Surrogatpartner (surrogatum = der Ersatz, jemanden anstelle eines anderen auswählen) werden speziell tätige Prostituierte bezeichnet, die als Sexualassistententinnen (Sexualbegleiterinnen) für Behinderte oder im Rahmen einer Sexualtherapie als Ersatzpartner tätig werden und den eigentlichen Sexualpartner temporär ersetzen. In Abwandlung zur klassischen Prostitution, bieten Surrogatpartner dem Klienten vor allem seelische und emotionale Zuwendung bei der Vornahme sexueller Handlungen. Der Geschlechts- oder Oralverkehr wird hierbei nicht immer notwendigerweise praktiziert.
Beide Einsatzbereiche, für Behinderte oder im Rahmen einer Sexualtherapie sind vor allem in den USA und den Niederlanden üblich, in Deutschland allerdings nicht staatlich anerkannt.
Die Sexualbegleitung unterscheidet sich gegenüber der therapeutischen Surrogatpartnerschaft dadurch, dass die Sexualbegleiterin keine emotionalen Störungen mit Krankheitswert behandelt und auch in der Regel nicht therapeutisch geschult ist. Ein nicht ärztlicher Sexualtherapeut, der selbst als Surrogatpartner sexuelle Assistenz leistet, befasst sich in der Regel nicht mit Versehrten und Behinderten, sondern vielmehr mit körperlich gesunden, aber seelisch beeinträchtigten Patienten. Ärztlichen Therapeuten ist es allerdings verboten, selbst sexuelle Kontakte mit Abhängigen einzugehen, so dass hier Co-Therapeuten die Surrogattherapie vornehmen.
Ursprung und Entwicklung der Sexualbegleitung
In Deutschland wurde in den 60er und 70er Jahren eine zeitlang Surrogattherapie durch den Münchner Sexualwissenschaftler Götz Kockott durchgeführt. Im Zuge der zunehmenden Angst vor AIDS hat sich diese Therapieform jedoch nicht etabliert und wird nun, über den Umweg aus den USA, in Europa wieder bekannter. Im Bereich der Behinderten-Assistenz hat Nina de Vries 1994 in Holland Pionierarbeit geleistet und von da nach Deutschland und in die Schweiz getragen. Nina de Vries lebt heute in Berlin.
In Österreich startete 2006 ein Forschungsprojekt zum Thema Sexualassistenz - Sexualbegleitung.
In Dänemark ist ein Betreuer verpflichtet, sich auch um die sexuellen Bedürfnisse eines Pflegebefohlenen zu kümmern und erforderlichenfalls Unterstützung zu organisieren.
In der Schweiz hatte die Behindertenorganisation Pro Infirmis 2003 den ersten Ausbildungsgang geplant. Harter Widerstand in der Öffentlichkeit, verbunden mit Spendenrückgang, führte zur Gründung der Fachstelle Behinderung und Sexualität, die 2004 die Ausbildung unter der neuen Bezeichnung „SexualassistentInnen“ aufnahm.
Rechtliche Situation (Bezug Sexualbegleitung) in Deutschland
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist im Artikel 2 GG garantiert. Hier steht dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung der Schutz vor Missbrauch gegenüber. Einerseits soll das Pflegepersonal dem Klienten ein lebenswertes Leben ermöglichen, andererseits besteht die Gefahr, dass das Pflegepersonal missbräuchlich oder in guter Absicht Grenzen überschreitet. Ein weiteres Problem ist strukturelle Gewalt, also unerlaubte Begrenzung von Selbstbestimmung, beispielsweise durch Hausordnungen in Pflegeeinrichtungen (Besuchsverbot), durch soziale Kontrolle, oder mangelnde Intimität durch fehlende Einzelzimmer oder Ausweichräume (Liebeszimmer).
Passive Sexualassistenz ist also jederzeit möglich (solange nicht der Jugendschutz dagegen steht). § 174 StGB a und c stellt aber „Missbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses“ unter Strafe. Aktive Sexualassistenz ist dem Pflegepersonal dadurch praktisch untersagt. Oft hilft Pflegepersonal den Klienten heimlich oder verschleiert (Intimwaschung, Baden, eincremen). Für Menschen, die ansonsten keine Betreuungsbeziehung mit dem Betroffenen haben, gilt diese Beschränkung nicht. Deshalb werden Sexualassistenten eingesetzt. Die Tätigkeit ist als gewerbsmäßige sexuelle Dienstleistung in § 120 OWiG geregelt. Eine Kostenübernahme ist bis jetzt (2006) nur möglich bei Menschen, die beispielsweise wegen einer Lähmung nicht zur Selbstbefriedigung in der Lage sind.
Ausbildung zur SexualbegleiterIn
Die Tätigkeit eines Surrogatpartners wird nicht staatlich ausgebildet oder von einem Träger der berufsbildenden Institutionen vermittelt. Eine Fortbildung und Supervision zur Sexualbegleitung für Behinderte wird erstmals in Europa in Trebel/Ostniedersachsen von dem systemisch ausgebildeten Dipl.-Psychologen Lothar Sandfort am Institut zur Selbst-Bestimmung Behinderter (ISBB) in Trebel angeboten.
2004 bildete die bekannte niederländische Sexualbegleiterin Nina de Vries vier Männer und sechs Frauen aus, sie tat dies im Auftrag der Fachstelle für Behinderung und Sexualität - gegen sexualisierte Gewalt, gegründet von Aiha Zemp (Basel). Weitere Seminare sind geplant (Stand 2006).
Die Ausbildung setzt eine stabile Persönlichkeit mit Lebenserfahrung voraus und beinhaltet die Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität, der Beziehungsfähigkeit, dem Umgang mit eigenen Gefühlen und denen anderer, mit Nähe und Distanz, Helfer-Syndrom, und mit Behinderung, Krankheit, Alter und dem Umgang mit Betroffenen. Die Ausbildung beinhaltet viel Selbsterfahrung in der Gruppe.
Ein Verband oder eine Berufsvertretung von Sexualassistenzen und Surrogatpartnern mit der Möglichkeit eines fachlichen Austausches oder einer Qualitätssicherung existiert derzeit (Stand 07/07) in Europa nicht. Es gibt jedoch einen Zusammenschluss der Sexualbegleiterinnen des ISBB mit einem eigenen Internetauftritt.
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